Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW) sieht die Rücknahme und Bewirtschaftung von Altbatterien als wesentliche Maßnahme an, um durch die ordnungsgemäße Entsorgung die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt vor Risiken und Gefahren aus Inhaltsstoffen von Batterien schützen.
Aus Sicht der DGAW sind Hersteller und Vertreiber von Batterien im Rahmen ihrer Produktverantwortung primäre Adressaten einer Rücknahme- und Verwertungspflicht. Diese Verantwortlichkeit muss gesetzlich klar festgelegt werden. Es müssen wirtschaftliche und gesetzliche Anreize geboten werden, um die bisherigen Sammelmengen nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern möglichst zu erweitern.
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