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AK Biologische Abfallbehandlung

Leitung: Thomas Turk
Stellvertretende Leitung: Maximilian Kanzler

 

Ziele und Inhalt

Mit dem Arbeitskreis Biologische Abfallbehandlung stärken wir die fachliche Positionierung einer am Klima- und Ressourcenschutz interessierten und orientierten Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Wir gehen dabei über Positionen hinaus, welche primär aus einer Bewertung von neuen Lösungen und Ansätzen anhand möglicher Auswirkungen auf Marktanteile einzelner Akteure oder Akteursgruppen resultieren.

Der Arbeitskreis Biologische Abfallbehandlung ist geprägt vom intensiven Erfahrungsaustausch zwischen Praktikern, Ingenieuren und Behördenvertretern. Die Entwicklung der Abfallwirtschaft auf dem Weg zur Recycling- und Energiewirtschaft zeigt sich in diesem Bereich besonders deutlich. Zu den Aufgaben und Zielen gehören die offene Aussprache zu Problemen und Lösungen im technischen Bereich. Die Bewertung von Vorsorgewerten und positiven Produktmerkmalen zur Steigerung der Akzeptanz von Sekundärrohstoffdüngern unterstützt die nachhaltige und klimaschützende stoffliche Verwertung von organischen Abfallfraktionen. Der Arbeitskreis bringt fachlich-sachliche Informationen in Fachkreise und öffentliche Debatten ein.

Aktuelles

7. Sitzung des Arbeitskreises Biologische Abfallbehandlung

am 13.05.2025 bei der AWG AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH in Bassum

Auf das letzte Treffen des Arbeitskreises im November 2024 in Ahrensfelde (Lkr. Barnim) folgte eine Einladung des Arbeitskreises Biologische Abfallbehandlung der DGAW zu einem Fachaustausch bei der AbfallWirtschaftsGesellschaft (AWG) mbH mit 20 Teilnehmern in Bassum. 

Als Experten für die Fachvorträge waren Herr Sebastian Koch (Geschäftsführer, AWG mbH) und Herr Markus Schulze Vels (Spezialist Bioenergie / Biomasse, REMONDIS SmartRec GmbH) eingeladen.

Auf dem Programm standen die Vorstellung der Aktivitäten der AWG im Allgemeinen, sowie der modernisierten Störstoffabscheidung vor der biologischen Behandlung, die 2024 in Betrieb genommenen wurde. Weiterhin referierte Herr Koch zu den Themen KRITIS und NIS-2. Ergänzt wurde das Vortragsprogramm durch Herr Markus Schulze Vels, der über das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Biomasse-Paket berichtete.

Besichtigung Bioabfallaufbereitung

Die zum 01.05.2025 in Kraft getretenen Änderungen der BioAbfV erfordern von Anlagenbetreibern eine Sichtkontrolle aller angelieferten Bioabfalle. Chargen mit einem Gesamtkunststoffanteil über einem Prozent müssen vor der biologischen Behandlung zunächst von Fremdstoffen entfachtet werden.

Zur Einhaltung der erforderlichen Qualitäten hat die AWG Bassum daher in die Modernisierung ihrer Voraufbereitungsanlage mit einem Volumen von zwei Millionen Euro investiert. Als Besonderheit kommen zwei Spiralwellensiebe, sogenannte Splitter, zum Einsatz, um das Material schonend und wartungsarm für die gezielte FE-Metall-, Rollteil- und Folienentfrachtung zu klassieren.

KRITIS und NIS-2

Die BSI-Kritisverordnung definiert, welche Unternehmen als kritische Infrastruktur anzusehen sind und somit spezifische anspruchsvolle IT-Sicherheitspflichten erfüllen müssen. Derzeit wird der branchenspezifische Sicherheitsstandard Siedlungsabfallentsorgung (B3S SAE) erarbeitet. Darüber hinaus werden zukünftig auch andere Abfallwirtschaftliche Unternehmen durch die Umsetzung der sogenannten NIS-2-Richtlinie betroffen sein. Die daraus resultierenden IT-Sicherheitspflichten werden aber weniger umfänglich und aufwendig ausfallen.

Biomasse-Paket

Das aktuelle Biomasse-Paket, dass am 25.02.2025 in Kraft getreten ist, regelt die Anschlussförderung und das Volumen zukünftiger Ausschreibungsrunden nach dem EEG 2023 neu und schafft durch eine Anhebung der Ausschreibungsvolumens und des Flexibilisierungszuschlags auf 100 €/kW installierte Leistung neue Anreize für die Erhöhung des Flexibilisierungsgrades. Das politische Ziel ist ein Erhalt bzw. der Ausbau der Stromerzeugung aus Biogas mit einem sehr hohen Flexibilisierungsgrad (3-fache Überbauung).

Maximilian Kanzler