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Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien

Stellungnahmen

Zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien, zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 vom 10.12.2020 (COM (2020) 798 final) nehmen wir wie folgt Stellung:

Die DGAW Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW) begrüßt die Absicht, mit der ge-planten Verordnung einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die Steigerung der Nachhaltigkeit von Batterien und Akkumulatoren, die Produktverantwortung der Hersteller von Batterien und Akkumulatoren und für die Behandlung und Verwertung von Altbatterien und Altakkumulatoren zu schaffen.
Im Hinblick auf die steigende Bedeutung des Einsatzes von mobilen Stromspeichern in Zusammenhang mit dem Ausbau der Elektromobilität und der weiter zunehmenden Nutzung von Geräten zur mobilen Kommunikation ist mit einer deutlichen Zunahme der Verwendung von Gerä-tebatterien sowie Traktionsbatterien zu rechnen.
Die Verordnung wird als grundsätzlich erforderlich angesehen, um sowohl die Umweltauswirkungen der Herstellung von Batterien einschließlich Gewinnung der dazu benötigten Rohstoffe als auch die Umweltauswirkungen der Behandlung und Bewirtschaftung von Altbatterien nach dem Nutzungszeitraum zu minimieren.

Die ausführliche Stellungnahme der DGAW finden Sie hier.

Bild: pixabay