Skip to main content

Stellungnahme zum Entwurf des Berichts nach Artikel 4 Richtlinie (EU) 2019/904 Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweggetränkebechern und To-Go-Lebensmittelbehältnissen aus Kunststoff

Stellungnahmen

Die DGAW hat die Gelegenheit genutzt und im Rahmen der Beteiligung von Verbänden zum "Entwurf des Berichts nach Artikel 4 Richtlinie (EU) 2019/904 - Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Einweggetränkebechern und To-Go-Lebensmittelbehältnissen aus Kunststoff“, Stellung genommen.

Bei Produktverboten handelt es sich, in Anbetracht einer Menge von rund 12 Millionen Tonnen Kunststoff, die laut des Conversio-Stoffstrombilds Kunststoffe 2019 allein in Deutschland verbraucht wurden und von denen 3,22 Millionen Tonnen auf Verpackungen entfiel, um einen lächerlich geringen Effekt, der reiner Populismus ist und nicht den Ansprüchen einer wirklichen Kreislaufwirtschaft genügen kann.

Effektiver wäre deshalb die verstärkte Förderung von Mehrwegsystemen und-lösungen, die die Letztvertreiber in die Rücknahmepflicht nehmen. In diesem Zusammenhang wären nach Einschätzung der DGAW Poollösungen für Mehrweg-Getränke- und Lebensmittelbehälter und erhöhte Lizenzentgelte für Einweg-Kunststoffbehälter besonders zu fördern und in der gesamten EU kurzfristig das Deponieverbot für Kunststoffe umzusetzen. Die extrem langen Ausnahmegenehmigungen sind ein wesentliches Problem der europäischen Umweltpolitik....

Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Bilder: pixabay