Die nachhaltige Produktion, Nutzung und Verwertung von Biokunststoffen sind ein wichtiger Baustein für eine klimaneutrale Gesellschaft, die wir in Deutschland bis 2045 realisieren wollen. Dies setzt aber voraus, dass die Produkte, die teilweise oder vollständig aus Biokunstoffen hergestellt werden, nach der Nutzungsphase einer sinnvollen umweltverträglichen Verwertung zugeführt werden können. Dies wird aus Sicht der DGAW von den Herstellern derzeit bei der Entwicklung der neuen biobasierten Produkte nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. Dies muss sich schnell ändern, da ansonsten in vielen Fällen mehr ökologischer Schaden als Nutzen entsteht.
Der Markt wird immer mehr mit Verpackungen und Produkten überschwemmt, die mit der Aufschrift „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ werben. Immer öfter werden neben den sinnvollen Bioabfallsammelbeuteln auch Einweggeschirr, Kaffeekapseln, Textilien, Schuhe oder andere Produkte mit dieser Aufschrift beworben.
Marketingabteilungen von Unternehmen haben scheinbar erkannt, dass der Verbraucher im Rahmen der Klima- und Ressourcendiskussion nach ökologisch besseren Alternativen zu fossil basierten Kunststoffen sucht.
Aus Sicht der DGAW beschränkt sich diese Aussage in vielen Fällen allerdings nur auf reine Werbemaßnahmen oder auf Teilabbaubarkeit der genannten Verpackungen und Produkte. Neben der möglichen biologischen Abbaubarkeit enthalten diese Verpackungen und Produkte meistens aber auch noch Materialien, die nicht kompostierbar sind und somit den eigentlichen Kompostierungsprozess, egal ob im Hausgarten oder in industriellen Bioabfallbehandlungsanlagen, deutlich erschweren. Selbst wenn die Produkte ausschließlich aus biologisch abbaubarem und zertifiziertem Material bestehen, ist der vollständige Abbau in einer industriellen Bioabfallbehandlungsanlage mit relativ kurzen Rottezeiten in der Regel nicht gewährleistet.
Zudem ist zu befürchten, dass eine zunehmende Bewerbung der problemlosen Mitkompostierung biologisch abbaubarer Produkte dazu führt, dass damit auch ähnliche Produkte aus konventionellen Kunststoffen vermehrt im Bioabfall landen!
Ziel der Kompostierung ist es, biologisches Material abzubauen und die Nährstoffe sowie den Humus, der bei diesem Abbauprozess überbleibt für Düngungszwecke und zur Bodenverbesserung zu nutzen. Sobald hier Fremdstoffe irgendeiner Art mit in den Prozess kommen, müssen diese aufwendig aussortiert werden oder bleiben schlimmstenfalls im Endprodukt.
Die novellierte Bioabfallverordnung, die seit dem 1. Mai 203 in Kraft ist, hat sich zum Ziel gesetzt, die Sammelqualität zu verbessern. Erstmalig ist klar geregelt, dass fast alle Produkte aus Biokunststoffen (insbesondere Kaffeekapseln, Verpackungen etc.) nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen. Trotzdem gibt es weiterhin eine Vielzahl an Produkten, die mit Begriffen wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ beworben werden. Diese Werbeaussagen werden von Verbrauchern viel zu häufig missverstanden und nach dem Gebrauch landen diese Produkte fälschlicherweise im Bioabfall. Die DGAW möchte auf die Probleme im Zusammenhang mit biologisch abbaubaren Kunststoffen aufmerksam machen und fordert ein Werbeverbot für die Kompostierbarkeit von Bioplastik-Produkten.
Produkte, die nicht wirklich biologisch abbaubar sind, sollten auch diese Aufschriften nicht nutzen dürfen. Hier appelliert die DGAW an die Gesetzgebung, diese Aufschriften soweit zu verbieten, wenn sie nicht nachweislich belastbar sind. Gleichzeitig müssten die Aufschriften auch mit einer Produkthaftung belegt sein.
Die Bioabfallverordnung lässt eine Entsorgung über die Biotonne für diese Materialien nicht zu. Insofern müssen die Inverkehrbringer dieser angeblich biologisch abbaubaren Materialien verpflichtet werden, Entsorgungswege aufzuzeigen, wo diese Materialien ökologisch sinnvoll verwertet werden können.
Wenn man ökologisch sinnvolles Recycling unterstützen will, muss man den Verbraucher ehrlich über den Entsorgungsweg aufklären und Produkte herstellen, die entweder etablierte Recyclingwege nutzen können oder neue Recyclingverfahren hierfür entwickelt werden. Weder im Bereich des Kunststoffrecyclings noch in der Bioabfallaufbereitung sind „kompostierbare“ Verpackungen derzeit sinnvoll zu verwerten. Eine Abstimmung zwischen Hersteller, Inverkehrbringer und Entsorger muss deshalb bei der Produktentwicklung und auch im Marketing eine Selbstverständlichkeit werden. Für eine offene, wissenschaftlich fundierte Fachdiskussion stehen wir als DGAW natürlich gerne mit Expertinnen und Experten zur Verfügung!