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DGAW – Pressemitteilung zur Stellungnahme zum Entwurf des Abfallvermeidungsprogramms "Wertschätzen statt wegwerfen"

Pressemitteilungen

Prinzipiell begrüßt die DGAW alle Maßnahmen und Konzepte, um das Abfallaufkommen zu reduzieren.

Der Anspruch, Abfall zu vermeiden, ist jedoch in § 3, Abs. 20 des KrWG enthalten. Leider ist er an dieser Stelle nach Auffassung der DGAW bereits zu spät. Das Gesetz regelt die Abfallvermeidung erst, wenn ein Produkt schon zu Abfall geworden ist und auch nur dann, wenn die Materialien, aus denen das Produkt besteht, wiederverwendet werden können.

Die Werterhaltung oder besser die nachhaltige Ressourcenschonung ist bei der Wiederverwendung von Produkten oder Teilen von Produkten am höchsten. Daher sollte das Abfallvermeidungsprogramm zuerst Maßnahmen unterstützen, die zur Erhaltung der Produkte beitragen. Erst danach sollte die Verwertung, das Recycling der Materialien adressiert werden...

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.