Der Vorstand der DGAW diskutierte im Rahmen seiner Vorstandssitzung am 25.11.2022 in den Räumen der Kanzlei Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB (okl & partner) in Köln die rechtliche Neuausrichtung zum Umgang mit Kunststoffverpackungen sowie die technischen Innovationen, die zur Erreichung der ambitionierten Ziele notwendig sind.
Die EU-Kommission plant, mit Ihrem jüngst veröffentlichten Vorschlag für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR) den europäischen Markt für Verpackungen neu zu ordnen, insbesondere durch Vorgaben zum Design-for-Recycling sowie zu Mindestrezyklateinsatzquoten. Vorgesehen ist zudem eine Gleichstellung des chemischen mit dem mechanischen Recycling. Da eine Verabschiedung der Neuregelung als EU-Verordnung – und nicht als in nationales Recht umzusetzende EU-Richtlinie – geplant ist, wird die PPWR in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen rechtsverbindlich werden. Dies gilt auch für die beiden folgenden EU-Verordnungen, die für den Verpackungsmarkt von erheblicher Bedeutung sind. Die EU-Lebensmittelkontaktverordnung vom 15.09.2022 regelt den Einsatz von Materialien aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und stellt insoweit sehr strenge Anforderungen an die Ausgangsmaterialien sowie die eingesetzten Recyclingtechnologien und -verfahren. Auch hier wird das chemische Recycling einbezogen. Die dritte Regelung, die den Markt der Verpackungskunststoffe betrifft, ist die EU-Abfallverbringungsverordnung. Der hier bereits seit November letzten Jahres vorliegende Entwurf der EU-Kommission wird die Verbringung von Kunststoffen in Drittstaaten weitgehend erschweren.
Um diese ambitionierten Vorgaben und Ziele zu erreichen, sind technische Innovationen und Investitionen in Sortier- und Recyclingprozess in erheblichem Umfang notwendig. Dies stellten drei ausgewiesene Experten klar, die den Kunststoffkreislauf und die insoweit bestehenden Herausforderungen, neue Sortiertechnologien sowie die Forschungen im Bereich des chemischen Recyclings präsentierten.
Fazit:
- Der europäische Markt für Verpackungen wird in den nächsten Jahren rechtlich grundlegend neu geordnet. Zentrale Regelungswerke sind hier die EU-Verpackungsverordnung, die EU-Lebensmittelkontaktverordnung sowie die EU-Abfallverbringungsverordnung.
- Das chemische Recycling wird als Ergänzung zum mechanischen Recycling in der EU anerkannt und gleichgestellt. Eine Vorsortierung erscheint jedoch notwendig, um hochwertige Polymere zu erzeugen. Ziel ist es, dadurch weniger Kunststoffe einer thermischen Verwertung zuzuführen, sei es als Ersatzbrennstoff oder zur schadlosen Verwertung.
- Da eine eindeutige Positionierung zum chemischen Recycling in Deutschland fehlt, werden notwendige Anlagen in den europäischen Nachbarstaaten, wie den Niederlanden, Frankreich und Österreich, bereits projektiert und errichtet. Damit wandert die Wertschöpfung und das Know-how zu den europäischen Nachbarn.
Weitere Informationen in der DGAW-Geschäftsstelle.