Vorträge
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Ort: Berlin
Am 6. August 2019 hat das BMU den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union“ in Form einer Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Anhörung an die Verbände versandt.
Folgende Unterlagen gingen uns zu:
Anschreiben an die Verbände zum Referentenentwurf des KrWG
Referentenentwurf des Änderungsgesetzes zum KrWG
Lesefassung des Referentenentwurfs des KrWG
Eckpunkte der Novelle des KrWG
Konsolidierte Fassung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) mit den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftspakets und
Europäische Einwegkunststoff-Richtlinie
Mit den Änderungen im Referentenentwurf erfolgt die erforderliche Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der AbfRRl. Dabei wurde die Struktur des KrWG kaum geändert.