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Bioabfall als hilfreicher Klimaschützer für Wasserhaushalt, Bodenbewirtschaftung und Energieerzeugung

Opinion von Aloys Oechtering, stellv. Vorstandssprecher der DGAW

Circular Economy als notwendiges ökologisches Querschnittsthema

Die Erreichung der Klimaziele führt in nahezu allen Sektoren zu massiven Herausforderungen. Inwieweit die geopolitische Lage mit Blick auf Versorgungssicherheit diese ökologischen Kraftanstrengungen beeinträchtigen, lässt sich derzeit nicht exakt abschätzen. Die Auswirkungen der Klimakrise sind jedoch bereits jetzt selbst hierzulande offensichtlich: Flutkatastrophen im Westen Deutschlands oder längere anhaltende Dürreperioden – mit Auswirkung auf die Wasserversorgung oder Bodenbewirtschaftung – besonders in einigen ostdeutschen Bundesländern.
Neben den relevanten singulären Bereichen wie Stromerzeugung oder Verkehrssektor gewinnt das Querschnittsthema Circular Economy an klimatischer Bedeutung, Stoff- und Verwertungskreisläufe insgesamt mitzudenken, in Produkt- und Verwertungszyklen oder in der Abfallnutzung.
Durch den Klimawandel, bspw. den genannten Dürreperioden, rückt auch das Thema Bodenqualität und Wassermanagement in den Fokus. Klar ist hier, dass der Schutz der essenziellen Ressourcen Wasser und Böden in Zukunft nur durch Vorsorge gegen Klimaschäden, durch Klimaanpassung und Ressourcenschutz zu bewerkstelligen sein wird. Hier kann die Kreislaufwirtschaft einen Beitrag leisten.

Bodendegradation führt zu Verlust an Wasserspeicherung

In der „Nationalen Wasserstrategie“ von 2021 werden die negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch eine ökologische Verschlechterung des Bodens (Bodendegradation) infolge des Verlustes von Humus, Biodiversität, Wasser- und Winderosion dargelegt. Dies führt zu einem deutlichen Verlust an Wasserspeicherkapazität, der in der Konsequenz Dürreperioden zusätzlich negativ beeinflusst. Eine ökologische und klimaangepasste Landnutzung und Bewirtschaftung, die Wasserspeicher integriert und die Grundwasserneubildung gewährleistet, wird damit essenziell. Noch fehlt in der Diskussion breitenwirksam jedoch der Bioabfall, folglich zersetzt als Kompost, als Wasserspeicher in Böden und Erden.

Hohes Potenzial besserer Abfallnutzung Potenzial in Kommunen mitnichten ausgeschöpft

Studien zeigen, dass die vielfältigen Potenziale biogener Reststoffe in Deutschland nur unzureichend genutzt werden. Dabei besteht hier großes Potenzial mit massiver Recyclingmenge: Erstens lässt sich ein maximaler Wertstoffgehalt im Restabfall feststellen, zweitens ist in den Kommunen noch Luft nach oben: So ergab bereits 2014 im Rahmen einer Studie des INFA-Instituts, dass 75 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte ihre Abfälle noch nicht auf höchstmöglichem Niveau sammeln und recyceln. Auf Deutschland hochgerechnet macht das jährlich rund 7,8 Millionen Tonnen Wertstoffe, die zusätzlich aus Siedlungsabfällen gehoben werden könnten. An dieser Tendenz hat sich bislang substanziell nicht allzu viel geändert. Klare Effizienzvorgaben seitens der Politik wären eine Möglichkeit, hierfür den Weg zu ebnen. Aber unabhängig davon können jede Bürgerin, jeder Bürger und jedes Unternehmen in Deutschland durch noch konsequenteres Abfalltrennen schon jetzt zur Erhöhung der Verwertungsquote beitragen.

Am deutlichsten wird das verschenkte Potenzial bei biogenen Abfällen: Knapp 45 kg pro Einwohner und Jahr könnten zusätzlich gesammelt werden, wenn die seit dem 1. Januar 2015 verpflichtende Getrenntsammlung von Bioabfällen konsequent umgesetzt worden wäre. Getan hat sich seit dieser Zeit leider kaum etwas. Zwar werden aktuell laut Umweltbundesamt jährlich knapp fünf Millionen Tonnen Bioabfälle getrennt gesammelt. Doch das Potenzial wird auf über acht Millionen Tonnen geschätzt. Viel zu viele wertvolle Bioabfälle landen in den Restmülltonnen. Experten gehen davon aus, dass der Anteil an Bioabfällen im Restmüll auch heute noch bei knapp 40 Prozent liegt. Diese werden
somit im Regelfall direkt verbrannt anstatt zunächst in eine energetische Vergärung und anschließend eine stoffliche Verwertung in Form von Kompostierung zu gehen. Dieses Potenzial wird verschenkt, denn auch die damit verbundene Vergärung zu Biogas könnte Teil der Strategie sein, unabhängiger von einseitigen Gasimporten zu werden. Die Erzeugung von Biogas aus biogenen Reststoffen ist längst erprobte Praxis in Deutschland, wird aber ebenso durch das Vollzugsdefizit bei der Biotonne ausgebremst, wie durch falsche, weil aus der Zeit gefallene regulatorische Rahmenbedingungen.

Die Biotonne rückt folglich in den Mittelpunkt, damit große Mengen Biogut getrennt gesammelt werden können. Schätzungen gehen jedoch von einem Anschlussgrad an die Biotonne von nur 55 bis 60 Prozent aus. Das bedeutet, dass knapp die Hälfte der Haushalte keine Biotonne hat, um Küchen- und Gartenabfälle zu entsorgen. Die Gründe hierfür sind vor allem die mangelhafte Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Getrenntsammlung sowie die Entscheidung auf kommunaler Ebene für eine freiwillige Biotonne statt einer Pflichttonne, wie sie der Gesetzgeber eigentlich vorschreibt. In 56 von 402 Landkreisen und kreisfreien Städten, folglich in fast jedem siebten Kreis, wird nach wie vor keine flächendeckende Biotonne angeboten.

Boden – Wasser – Klima: Bioabfall-Kompost ist ein Allrounder

Auch ist Kompost – produziert aus Bioabfall –ein nachhaltiger Humus- und Nährstofflieferant. Vor dem Hintergrund notwendiger Klimaanpassungen sind resiliente Bodensysteme jedoch erforderlich, die sowohl Erträge sichern als auch als stabile Kohlenstoffsenken fungieren. Dazu kann der Einsatz von qualitätsgesicherten Komposten im Rahmen einer organischen Düngung von acker- und landschaftsbaulich genutzten Böden einen wichtigen Beitrag leisten.
Der im Kompost enthaltene Humus wirkt im Boden wie ein großer Schwamm mit einer hohen Wasserspeicherkapazität in der Größenordnung des Drei- bis Fünffachen seines Eigengewichtes. Der Anteil des pflanzenverfügbaren Wassers im Boden wird folglich durch die Steigerung des Humusgehalts im Boden deutlich angehoben – ein Vorteil, wenn bspw. Frühjahrs- und Sommertrockenheit die Ertragsfähigkeit der Böden gefährdet und die Speicherung von Niederschlagswasser elementar ist. Damit ist Humus ein perfektes ökologisches Werkzeug – im Wassermanagement, aber auch als Nährstoff- und Kohlenstoffspeicher. Eine stärkere organische Düngung mit Bioabfall als Kompost sollte folglich als integraler Bestandteil einer nachhaltigeren und resilienteren Bodenbewirtschaftung in die nationale Wasserstrategie und deren Aktionsprogramm aufgenommen werden, was letztlich auch die Novelle des Bodenschutzrechtes betrifft.
Klar ist, die maximale Nutzung der kreislaufwirtschaftlichen Potenziale von biogenen Reststoffen in Form von Kompost und Biogas ist ein wichtiger Schritt nicht nur zur Bekämpfung des Klimawandels, der Erhöhung der Resilienz der Böden und Wasserkreisläufe, sondern auch ein Beitrag in der Energieerzeugung: zur Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern durch klimaneutrale Erzeugung mit dem heimischen Energieträger Biomasse.

Hier finden Sie den Text auch als pdf.

Das Märchen von der Lenkungswirkung des BEHG

Opinion von Thomas Obermeier, Ehrenvorsitzender der DGAW

Das Märchen von der Lenkungswirkung des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz)

I need a dollar, a dollar is what I need. And if I share with you my story would you share your dollar with me. (frei nach Aloe Blacc)

Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klima) erweist sich als exzellenter Werfer von Nebelkerzen. Die ideologischen Ultras der Bundesliga werden glücklich sein, wenn sich der Protagonist des BEHG Entwurfes sich ihnen anschließt.

In der Woche vor Pfingsten hat das BMWK den Entwurf der Änderungen zum BEHG veröffentlicht. Wie leider nicht anders zu erwarten, wurde die fundierte Kritik der Verbände an dem zu Grunde liegenden Gutachten nicht berücksichtigt. Die thermische Abfallverwertung soll nun also in einem nationalen Alleingang in den Emissionshandel aufgenommen werden. Nicht der Inverkehrbringer des Abfalles, sondern die Anlagenbetreiber, sollen, alleine aus Vereinfachungsgründen, die CO2 Abgaben an die DEHST (Deutsche Emissionshandelsstelle) abführen.

Um es eindeutig voranzustellen: Die deutsche Abfallwirtschaft hat bereits erheblich zur THG (Treibhausgas) Reduzierung beigetragen, durch Recycling und vor allem durch die Beschränkung der Deponierung. Sie wird sich auch weiterhin der Aufgabe stellen THG Emissionen zu verringern. Aber wir stehen noch vor vielfältigen Herausforderungen, denn die Recyclingquoten, im Übrigen ein ungeeignetes Instrument zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, in Deutschland sind weiterhin ungenügend und die EU-Vorgaben werden wahrscheinlich kaum erreicht.

Es besteht demnach durchaus Handlungsbedarf, sowohl bei der Stärkung der Kreislaufwirtschaft als auch beim Klimaschutz mit und durch die Abfallwirtschaft.

Die Kreislaufwirtschaft kann nachhaltig dann gestärkt werden, wenn auf europäischer Ebene eine Mindestquote für recycelte Einsatzstoffe in allen Produkten eingeführt wird, wie wir es zum Beispiel bei PET in Getränkeverpackungen schon haben.

Beim Klimaschutz sind mindestens zwei Aspekte zu berücksichtigen:

Thermische Abfallverwertung leistet durch die Versorgung von vielen tausend Haushalten mit Fernwärme einen wesentlichen Beitrag zur Wärmewende. Selbst Fernwärmeleitungen über 20 km lohnen sich unter heutigen wirtschaftlichen Bedingungen und machen uns von ausländischen Energieimporten unabhängiger. Bei der Dampfversorgung der Industrie spielen heute die thermischen Abfallverwertungsanlagen bereits eine wesentliche Rolle und die Anfragen der Industrie zeigen, dass noch vorhandene Ausbaupotenzial. Dies zu gefährden schädigt die Nachhaltigkeitsanstrengungen der Industrie, die Gasversorgung der Haushalte - durch den Vorrang der Industrie bei der Versorgung - und nicht zuletzt das Klima.

Natürlich wird dies vom BMWK nicht thematisiert, sondern die Nebelkerze der hohen Stromerlöse der letzten Monate geworfen. Mit Wirkungsgraden unter 30% sind thermische Abfallverwertungsanlagen aber keine effektiven Stromproduzenten und der Großteil der deutschen Anlagen hat die Stromauskopplung zum überwiegenden Anteil ein bis zwei Jahre im Voraus (forward) vermarktet. (Gelingt es den Anlagen nicht, z.B. durch Abfallmangel, die Strommenge auszukoppeln, muss der bereits vermarktete Strom zu Spot Preisen am Markt gekauft werden. Sicher ein Verlustgeschäft.) Aber die Mär der Übergewinne (was für ein neues deutsches Unwort) klingt einfach besser.

Eine weitere Nebelkerze ist die erwartete Lenkungswirkung des BEHG zu mehr Recycling durch einen nationalen Alleingang. Der einzelne Haushalt kann nicht lenken, da er beim Kauf nicht die Entsorgungskosten des Produktes kennt. Er füllt seine Tonnen und bezahlt die Gebühren. Diese werden steigen, da die Betreiber der thermischen Anlagen die CO2 Abgabe weitergeben werden und die örE (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) die Gebühren erhöhen werden. Nach den aktuellen Steigerungen der Benzin- und Dieselpreise, sowie Gas- und Stromtarife und der Lebensmittelpreise eine nicht zu beneidende Aufgabe der Kommunalpolitik.

Eine Lenkungswirkung wird sich auf Gewerbeabfall beschränken. Immerhin mindestens die Hälfte der zu entsorgenden Abfälle. Aber es wird nicht die klimapolitisch gewünschte Lenkung entfalten. Jeder der in der Abfallwirtschaft tätig war oder ist weiß, Abfall ist wie Wasser und sucht sich den einfachsten, hier günstigsten Weg. Gewerbeabfall wird als Hausmüll umgeschlüsselt werden, die europäischen Anlagen in Skandinavien, dem Baltikum und darüber hinaus werden Abfälle aus Deutschland aufnehmen. Selbst die Niederlande können trotz CO2 Bepreisung interessant werden, da diese einen wissenschaftlichen Ansatz zum Emissionsfaktor des Gewerbeabfalles angesetzt haben, während das BMWK einen politischen-ideologischen Ansatz mit einem Faktor von 0,75 verfolgt. Natürlich werden wir auch Fantasien erleben in Zementwerke zu liefern und die illegale Abfallentsorgung hat bereits heute Wege gefunden, die ausgebaut werden.

Deshalb ist nur eine europäische Lösung zielführend um ein „level playing field“ einzuführen. Wir können sicher sein, dass wir diese zukünftig haben werden. Für eine kurze Zeitspanne das Risiko der unerwünschten Verbringung von Abfällen ins Ausland, der Umschlüsselung von Abfällen und viele unkalkulierbare Gerichtsverfahren angesichts der wissenschaftlich fraglichen Emissionsfaktoren einzugehen, zeugt vom wahren Hintergrund der Macher des „neuen“ BEHGs. Geld einsammeln und dies hinter dem Schleier des Klimaschutzes und der Kreislaufwirtschaft zu verstecken.

Zusammenfassend wird die Novellierung des BEHGs drei Folgen in Deutschland und der ganzen EU haben:

  1. Mehr Abfallexporte und mehr illegale Entsorgung
  2. Steigende Kosten für Haushalte und Unternehmen, die die Inflation verstärken
  3. Eine geringere Energiebereitstellung aus nicht recyclebaren Abfällen und einer weiteren steigenden Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland

Die thermische Abfallwirtschaft ist aufgerufen noch mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren und zum Beispiel ihre CO2 Emission durch CCUS (carbon capture utilization and storage) zu verringern. Dies wird aber durch das BEHG nicht goutiert und es entwickelt keinen Anreiz, in diese Technologien zu investieren. Damit werden wir den Anschluss an UK, die Niederlande und die skandinavischen Länder verlieren.  Die Betreiber der thermischen Abfallverwertungsanlagen sollten sich auf die Unterstützung der Wärmewende bei Haushalten und Industrie fokussieren und so viele Reststoffe wie möglich in Wertstoffe umwandeln.

Eine europäische Klimastrategie sollte nicht nur thermische Anlagen, sondern alle Behandlungsanlagen wie Kompostierung, mechanisch biologische Anlagen und vor allem Deponien in den Emissionshandel einbeziehen.

Das BEHG ist aus meiner festen Überzeugung ein unnötiges Instrument, das falsche Lenkungswirkung ausüben wird, dem Klimaschutz entgegenwirkt und für eine kurze Zeit (3 Jahre) einen hohen bürokratischen Aufwand erzeugt und ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen implementiert. Arbeiten wir lieber an einer europäischen Lösung, die das Klima wirklich entlastet und die Kreislaufwirtschaft stärkt.

War es nun ein verfrühtes Sommerlochthema oder ist es der EU-Kommission ernst?

Dr. Gerd-Dieter Uhlenbrauck, Vorstandsmitglied der DGAW

Klar ist, Plastikabfälle in den Weltmeeren entwickeln sich nicht zu einem Problem, sie sind es bereits. Die DGAW hat sich mit diesem Thema bereits auf ihrer Mitgliederversammlung 2014 intensiv beschäftigt und zu einer konstruktiven Diskussion eingeladen. Die damals gezeigten Bilder bleiben aktuell und verlieren nicht ihren Schrecken.

Aber rettet uns das Verbot von Strohhalmen, Wattestäbchen und Luftballonstangen (um es pointiert auf die Spitze zu treiben) oder kurieren wir hier die Warze auf dem Elefanten?

Die größten Mengen Kunststoffe werden im Bereich Verpackung und in der Bauwirtschaft verarbeitet. Unterstellen wir, dass in der Bauwirtschaft die Materialien langfristig verarbeitet werden. Somit haben wir kurzfristig die größten Einflussmöglichkeiten im Bereich Verpackung.

Deutsche und europäische Gesetzgebung verlangt künftig hohe Recyclingquoten bei Verpackungsabfällen. Die Industrie sowohl auf Seiten der Hersteller wie auf Seiten der Recycler ist gewillt, diese zu erfüllen. ABER: Im Recycling können nur Stoffe verarbeitet werden, die auch dort ankommen. Diese müssen recyclingfähig sein. Bestimmte Mehrkomponentenwerkstoffe sind leider nur downcyclingfähig. Noch mehr Bakenfüße benötigen wir aber wahrscheinlich nicht.

Also bleiben zwei Forderungen übrig:

  1. Im Sinne der Produktverantwortung müssen Produkte so gestaltet werden, dass sie einer Recyclingtechnik zugänglich sind, die auch die anschließende Verwertung ermöglicht. Recyclingaktivitäten benötigen Märkte, die die Fraktionen aufnehmen. Bei den Recyclingtechniken müssen wir so ehrlich sein, dass Fraktionen, die nicht sinnvoll verwendet werden können, einer hochwertigen thermischen Verwertung zur Energieerzeugung zugeführt werden. Damit können gleichzeitig Schadstoffe der Biosphäre entzogen werden.
  2. Wir alle müssen an die Entsorgungsdisziplin der Bevölkerung appellieren. Nur gesammelte Abfälle können recycelt werden. Achtlos in die Umwelt „entsorgte“ Abfälle landen zwangsläufig irgendwann als mikroskopisch kleine Schnipsel in den Ozeanen dieser Welt. Natürlich ist jeder Einzelne von uns aufgefordert, darüber nachzudenken, wieviel Kunststoff zu welcher Anwendung genutzt werden soll.

Fazit:

Kunststoffe an sich sind nicht das Problem des Marine Littering. Kunststoffe sind und bleiben in vielen Anwendungen sinnvoll und ermöglichen Technologiefortschritt. Verantwortungsvolles Produktdesign und verantwortungsvoller Umgang mit Kunststoffen tut Not. Verbote auf Nebenkriegsschauplätzen erwecken den Eindruck eines verfrühten Wahlkampfauftaktes für die Europawahl 2019. Schließlich ist Marine Littering kein ausschließlich deutsches, kein ausschließlich europäisches Problem. Marine Littering muss weltweit gelöst werden.

Thomas Obermeier, Ehrenpräsident der DGAW

Kunststoff – die nächste Sau, die durch das Dorf getrieben wird?

Kunststoffsteuer – Vorschlag von Haushaltskommisar Oettinger. 100% des Verpackungskunststoffes soll recycelt werden, Verbot von Einwegkunst-stoffartikeln wie Strohhalmen oder Mikroplastik in Kosmetika – Vorschlag der EU Kommission. China beschränkt den Import von Mischkunststoff. Malaysien, Vietnam und Thailand springen in die Lücke.

Die Presse, die NGO’s  aber auch die EU Kommission bedauern eine Recyclingrate von lediglich 30% und setzen Meeresverschmutzung, Deponierung und thermische Verwertung für die restlichen 70% als umweltgefährdend gleich. Energetische Verwertung mit legaler und illegaler Ablagerung auf Land oder im Meer gleich zu setzen ist eine interessengeleitete Fehlinformation der Bevölkerung.

Richtig ist, dass wir den Eintrag von Kunststoff in die Meere stoppen müssen. Deponierung von Kunststoff ist eine unverantwortliche Verschwendung von stofflich und energetisch nutzbaren Ressourcen. Aber gerade hier hat sich die EU mit dem Trilog Kompromiss mit langen Übergangszeiten für ein Ende der Deponierung in Europa gegen eine nachhaltige Abfallwirtschaft positioniert.

Recycling ist zu fördern, dafür braucht es aber ein an der Wiederverwertung orientiertes Produktdesign und Altkunststoffeinsatzquoten in den Produkten. Energetische Verwertung zu verteufeln ist hanebüchen. Wenn Recycling technisch nicht möglich ist oder es keinen Markt für die Produkte gibt, muss zwingend – und zwar EU weit – der Energiegehalt genutzt werden, um keinen weiteren Eintrag in die Gewässer und auf Deponien zuzulassen.

Thomas Obermeier, Ehrenpräsident der DGAW

 

„Average loss rate“ ist Stochern im Nebel

Deutschland bei Gewerbeabfallverordnung und Positionierung zum EU Kreislaufwirtschaftspaket mit unterschiedlicher Zielsetzung.

Am 19.06.2017 traf sich der Umweltrat zur Vorbereitung des Trilog-Verfahrens (EU Parlament, Rat, EU Kommission) bezüglich des EU-Kreislaufwirtschaftspaketes unter anderem mit Herrn Rösgen, dem stellvertretenden ständigen Vertreter Deutschlands in der EU.

Herr Rösgen appellierte erneut, dass bei der Berechnung der Recyclingquote das „average loss“-Verfahren zur Anwendung kommen soll. Also ein durchschnittlicher Wert, welcher vom Input eines R- Verfahrens in Abzug gebracht wird, weil er nicht ins Recycling gelangt, sondern (meist thermisch) verwertet oder beseitigt wird. Deutschland begründet dies mit Zitat: „…eine Berechnung der Quoten ansonsten vielfach nicht möglich wäre, weil durch Vermischung, Trennung und andere Vorgänge, statistische Daten nicht generierbar sind“.

Lieber Herr Rösgen, haben sie den § 5 Abs. 1 Satz 4 GewAbfV vom 18.04.2017 mit den Anforderungen an die Feststellung der Verwertungsquote bei Vorbehandlungsanlagen gelesen? Hier fordert der deutsche Gesetzgeber zusammengefasst, dass die Verwertungsquote unter Berücksichtigung der Masse an Abfällen, die aus der Vorbehandlungsanlage einer Verwertung zugeführt wird, zu ermitteln ist. Grundlage der Berechnung der Verwertungsquote sind nach GewAbfV also konkrete, der Verwertung tatsächlich zugeführte Mengen.

In Deutschland scheint die Ermittlung der tatsächlich verwerteten Mengens also möglich zu sein. Warum dieser Kunstgriff „average loss“? Laut DESTATIS gibt es in Deutschland über 1.100 Sortieranlagen. Jede recycelt einen anderen Prozentsatz vom Input. Dies ist nicht nur abhängig vom Input und der installierten Technik, sondern auch vom Markt für Sekundärrohstoffe.

Soll hier ein Beschäftigungsprogramm für Gutachter kreiert werden? Werden Nebelkerzen geworfen, um einen Kompromiss zu erschweren?

Prof. Dr. Wolfgang Klett, Ehrenmitglied der DGAW

 

Pro  und contra Chemisierung  des Abfallrechts¹

Erwägungen zu einer Vereinheitlichung des Stoffrechts stehen im Zusammenhang mit der Novellierung des Abfallgesetzes 1986, mit der Vorstellung der Abfallwirtschaft als integraler Bestandteil einer „Stoffflusswirtschaft“. Anlass gaben Wertungswider- sprüche, weil physikalisch und chemisch gleiche Stoffe vom Umweltrecht ungleich behandelt würden.

Die Vision von einem einheitlichen Stoffrecht verkennt jedoch systematische Unterschiede. Das Verständnis der Abfallwirtschaft und des Regelwerks dazu ist durch den Abfallbegriff gekennzeichnet. Das Instrumentarium greift am  Ende  der  Stoffströme, der zu „Abfall“ gewordenen Produkte, Stoffe und Gemische an. In diesem Zeitpunkt liegt in der Regel keine Kenntnis über die Zusammensetzung der Abfälle vor. Im Gegensatz zum „Denken vom Abfall her“ geht die Stoffwirtschaft von den Stoffen

aus, aus denen die Erzeugnisse nach Rezepturen zusammengesetzt werden, so dass deren Inhaltsstoffe von vornherein bekannt sind. Ein solches Denken weist  keinen Bezug zu den realen abfallwirtschaftlichen Bedingungen und Verhältnissen  auf.

Die Entwicklung der abfallrechtlichen Regelwerke hat diese systematischen Unterschiede nicht beachtet. Darauf kam es solange nicht an, wie die Unterscheidung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle durch eine abschließende Auflistung der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle hinreichend bestimmt war, früher nach §2 Abs. 2 AbfG (1977/1990), später nach § 57 KrWG (1996) in Verbindung mit den Vorschriften der EAKV.

Die maßgebliche Änderung der Systematik zur Bestimmung gefährlicher Abfälle trat mit der Einführung des Europäischen Abfallverzeichnisses ein. Neben als gefährlich definierten Abfallarten (405 von 839) waren darüber hinaus 173 Abfallarten mit Spiegeleintrag versehen, sie konnten im Einzelfall gefährlich oder nicht gefährlich sein. Für die Feststellung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen wurde auf das Stoffrecht (Stoff- und der Zubereitungsrichtlinie) mit den Definitionen von bestimmten als „gefährlich“ eingestuften Eigenschaften zurückgegriffen. Dazu wurden Gefährlichkeitsmerkmale mit R-Sätzen aus dem Stoffrecht den gefahrenrelevanten Eigenschaften der Abfälle zugeordnet.

Damit nicht genug, denn das dem Stoffrecht entlehnte Instrumentarium wurde international weiter entwickelt, so dass die Einflüsse von REACH-VO und CLP-VO über in der Abfallverzeichnisverordnung für die Begriffsbestimmung „gefährlicher Stoff“ und die Beurteilung  der  gefahrenrelevanten  Eigenschaften  von  Abfällen   maßgeblich wurden.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Beschreibung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen mit den Instrumenten des Stoffrechts eine Komplexität erreicht hat, die im alltäglichen Betrieb der Entsorgungspraxis kaum zu bewältigen ist. Zusätzlich wirkt sich die fehlende Kenntnis des Entsorgers von der stofflichen Zusammensetzung der stoffrechtlich einzustufenden Gemische aus. Diese Schwie- rigkeiten bestehen zudem vor dem Hintergrund, dass die Entstehungsbedingungen des angefallenen Abfalls  auch wegen der  prozess-/gebrauchsbedingten  Verunreinigungen nicht genügend bekannt sind und dessen analytische Beschreibung angefangen bei der Probenahme bis zur Untersuchungsmethode Probleme aufwirft.

Die mangelnde Systemtauglichkeit für die Beurteilung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen wirkt sich zuletzt aber in der Verantwortlichkeit derjenigen aus, die mit solchen Abfällen im Rahmen von Entsorgungsvorgängen umgehen. Eine Vielzahl von Vorschriften des Abfallrechts knüpft an die Entscheidung über die gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen unterschiedliche abfallrechtliche Rechtsfolgen, aber auch solche ordnungswidrigkeitsrechtlicher und strafrechtlicher Natur. Die davon betroffenen Akteure in der Abfallwirtschaft dürfen wegen der kaum beherrschbaren Schwierigkeiten bei der Einstufung von Abfällen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit nicht kriminalisiert werden.

Deswegen ist die Forderung aufzustellen, für die abfallrechtlich notwendigen Einstufungen von Abfällen zu einem abschließend bestimmten System gefährlicher Abfälle zurückzukehren.

¹ Titel eines Vortrags bei dem bvse-Forum Sonderabfallentsorgung am 16.03.2017 in Göttingen

23.04.2017, 185/92 D 82-17

Thomas Obermeier, Ehrenpräsident DGAW

 

Quotenzauber

Nachdem sich das Europäische Parlament am 14.03.2017 festgelegt hat, im Rahmen des Verfahrens zum neuen „Abfallpaket“ der Europäischen Union auf hohe Recyclingquoten (70% der Siedlungsabfälle 2030) zu setzen und insbesondere auch den Berechnungsweg analog des Vorschlages der Kommission zu gehen – nämlich den Input in die finale Verwertungsanlage in der keine weitere mechanische Aufbereitung mehr zulässig ist – diskutiert der Rat derzeit intensiv seine Position für das anstehende Trialog Verfahren.

Während, insbesondere deutsche Verbände der Abfallwirtschaft, die hohen Quoten begrüßen und der deutsche Europaabgeordnete Jo Leinen das „ehrgeizige Abfallpaket“ bejubelt, melden sich bei den Gesprächen im Rat einige Mitgliedstaaten zu Wort, die Zweifel anmelden, ob diese Quoten realistisch zu erzielen sind. Auch werden zunehmend Stimmen laut, die auf die Manipulationsmöglichkeit der Statistik hinweisen, da „Fremdmengen“ in die finale Recyclinganlage „eingekauft“ werden können und die Statistik schönen. Wir kennen aus der Vergangenheit in der Abfallwirtschaft diese Praxis aus der Verpackungsverordnung.

Die DGAW hat die derzeit publizierten Recyclingquoten in Deutschland immer kritisiert. Die >60% sind Augenwischerei. Mit der Berechnungsmethode der EU Kommission und des Parlamentes würde sie auf weit unter 50% zusammenschrumpfen. Es sind auch in Deutschland begründete Zweifel angebracht, ob wir die Quoten schaffen können.

Aber ist dies überhaupt ein anzustrebendes Ziel? Brauchen wir wirklich Quoten für seit Generationen funktionierende Recyclingwege für Altpapier oder Altglas? Rechnen wir hier nicht mit der falschen „Währung“? Müssen wir unser Augenmerk nicht viel mehr auf die Hochwertigkeit und den strategischen Wert des Recyclings wenden? Es besteht doch die Gefahr, dass wir zurück zum „downcycling“ kommen, nur um Quoten zu erfüllen. Müssen wir uns nicht stärker um das Recycling von strategischen Metallen, Phosphor, Compound-Baumaterialien, Carbonfaserstoffen und Rostaschen aus der Abfallverbrennung kümmern, als eine leuchtende Monstranz mit hohen Quoten vor uns herzutragen ohne den richtigen Ansatz einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft wirklich zu dienen?

Aloys Oechtering, Vorstandsmitglied DGAW

 

Getrenntsammlung von Bioabfall

Nach aktuellen Erhebungen gibt es immer noch 35 Landkreise in Deutschland, die das System Biotonne nicht anbieten. Zusätzlich haben viele Kreise und kreisfreie Städte die Biotonne nicht flächendeckend angeboten sondern nur in Teilbereichen oder freiwillig – ein Armutszeugnis für die deutsche Kreislaufwirtschaft.

Seit 2012 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz in § 11 die Getrenntsammlung von Bioabfällen vor. Seit dem 1. Januar 2015 sogar verpflichtend. Der Vorstand der DGAW hat dieses Thema im Rahmen der letzten Klausurtagung diskutiert. Eine derartige Missachtung der gesetzlichen Vorgaben lässt vermuten, dass weitere gesetzliche Regelungen innerhalb der Kreislaufwirtschaft ebenso von den zuständigen Behörden ignoriert werden. Wenn eine solche gesetzliche Vorgabe weder von den Kommunalaufsichtsbehörden noch von den zuständigen Umweltministerien ernst genommen wird, bleibt die Frage, welche Verordnung künftig wirklich noch greifen soll.

Der DGAW appelliert daher an die Verantwortlichen, das Kreislaufwirtschaftsgesetz im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes endlich ernst zu nehmen. Mit einer Zunahme der Getrenntsammlung könnten die Müllverbrennungsanlagen bundesweit um mehrere Millionen Tonnen niedrig kalorischer Abfälle entlastet und somit ausreichend Kapazitäten für andere beseitigungspflichtige Abfallstoffe bereitgestellt werden.

Dr. Anno Oexle, Vorstandsmitglied DGAW

Getrenntsammlungsquote

Gewerbeabfälle: Am 10. Februar 2017 hat der Bundesrat der geplanten Novelle der Gewerbeabfallverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt, die von der Bundesregierung bereits akzeptiert wurden. Die Verordnung wird nunmehr voraussichtlich am 1. August 2017 in Kraft treten. Die wohl praxisrelevanteste Änderung betrifft die in § 4 Abs. 3 Satz 3 geregelte Getrenntsammlungsquote. Danach entfällt die Pflicht zur Vorbehandlung von ausnahmsweise nicht bereits getrennt erfassten Abfällen (Gemischen) nicht nur bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Vorbehandlung, sondern darüber hinaus auch dann, wenn der Erzeuger eine Mindestgetrenntsammlungsquote von 90 Masse-% im vorangegangenen Ka- lenderjahr erreicht hat. Bislang war vorgesehen, dass ein Erzeuger sich auf diese Ausnahmeregelung nur dann berufen kann, wenn er der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres einen diesbezüglichen Nachweis vorlegt. Diese Vorlagepflicht ist auf Betreiben des Bundesrates gestrichen worden; nunmehr ist der Nachweis der zuständigen Behörde nur vorzulegen, wenn diese eine solche Vorlage ausdrücklich verlangt. Begründet wird diese Änderung mit dem immensen Sichtungs- und Prüfaufwand, den eine Vorlagepflicht des Abfallerzeugers auf Seiten der für den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung zuständigen Behörden auslösen würde. Unabhängig davon, wie man diese Änderung und ihre absehbaren Folgen für die Praxis abfallwirtschaftlich bewertet, macht ihre Begründung wenig Hoffnung, dass die neue Gewerbeabfallverordnung anders vollzogen werden wird als die alte Gewerbeabfallverordnung.

Thomas Obermeier, Ehrenpräsident DGAW:

 

Erster Schritt zum Ausstieg aus der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlamm

Das Plenum des Deutschen Bundestages ist am Donnerstag dem 09.03.2017 der Empfehlung des BT Umweltausschusses gefolgt und hat die Neuordnung der Klärschlammverwertung beschlossen. Der Bundesrat wird sich wohl im Mai damit befassen. Die DGAW plädiert mindestens seit 2004 für eine konsequente Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen und einen Ausstieg aus der bodenbezogenen Ausbringung. Besonders interessant finde ich den Beratungsverlauf im federführenden „Umweltausschuss“.  Die GRÜNEN haben den Beschluss zwar nicht mitgetragen, verweisen aber zu Recht auf einen in der Diskussion nicht ausreichend gewürdigten Aspekt, nämlich das verstärkte Auftreten von Mikroplastikteilen im Klärschlamm. Deshalb verstehen die GRÜNEN auch nicht, warum zwischen großen (> 100 TEW bzw. > 50 TEW) und kleinen Kläranlagen unterschieden wird, da der Aspekt der Kunststoffe im Klärschlamm nicht von der Größe der Anlage abhängt. Richtig! Klärschlamm ist eine unserer wichtigsten Schadstoffsenken und ich bin froh, dass es offensichtlich gelingt Mikroplastikfasern und – teilchen aus dem Abwasserstrom zu entfernen und im Schlamm anzureichern. Vor wenigen Jahren haben wir noch diskutiert ob dies wirklich gelingen kann. Die Übergangsfristen 12, bzw. 15 Jahre erscheinen mir zwar zu lang, sind aber wohl Ergebnis eines politischen Kompromisses. Die herangezogene Argumentation, der technischen und wirtschaftlichen Unsicherheit bei den Phosphorrückgewinnungsverfahren, hierfür ist jedenfalls nicht stichhaltig. Zum einen sind die Verfahren weiter als es zum Beispiel die kommunalen Spitzenverbände suggerieren, zum anderen erzeugt gerade ein zeitlich anspruchsvoller Umsetzungsrahmen Druck auf Hersteller ein Verfahren zur wirtschaftlichen Marktreife  zu entwickeln. Ich hoffe, dass der Bundesrat keine weitere Verzögerung verursacht und die Marktbeteiligten zügig an die Umsetzung gehen. Marktverwerfungen wie sie bei Umsetzung der Ablagerungsverordnung aufgetreten sind waren nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass die Kommunen zu lange auf Zeit gesetzt haben. Fangen wir mit der ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Klärschlammverwertung unverzüglich an.